Wertvolles bewahren - das Neue gestalten

AUFFORSTUNG

Der Waldbesitzer entscheidet im Rahmen der Gesetzgebung über die Waldbewirtschaftung.
Wir verfügen über die notwendigen praktischen Erfahrungen in der Walderneuerung und -erhaltung.

Erstaufforstung

Von einer Erstaufforstung spricht man , wenn es um die Anpflanzung auf vorher nicht bewirtschafteten Flächen geht. Die Erstaufforstung unterliegt dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz), sie ist also genehmigungspflichtig. Rund 500.000 ha allein in Mecklenburg-Vorpommern sind Waldflächen.

Die Kiefer bot sich bereits vor rund 250 Jahren als geeignete Baumart für den dringend erforderlichen großflächigen Wiederaufbau der Wälder in Preußen an. Sie hat sich bis heute auf Grund der klimatischen und geologischen Ausgangsbedingungen im Norden von Deutschland durchgesetzt und wurde nicht zuletzt wegen Ihrer besonders guten wirtschaftlichen Ausbeute bevorzugt.

Wiederaufforstung

War eine Fläche bereits vorher bewaldet, spricht man von einer Wiederaufforstung. Aufforstung und Naturverjüngung sind wesentliche Kerngedanken der forstlichen Nachhaltigkeit. Aufgeforstet wird durch Waldsaat oder aber durch Waldbepflanzung, wobei beide Methoden mit technischen Hilfsmitteln durchgeführt werden.

Verjüngungsverfahren

Künstliche Verjüngung

  • Saat

Pflanzung

  • manuell alle gebräuchlichen Pflanzverfahren

  • maschinell

Natürliche Verjüngung

  • Einleitung durch Bodenbearbeitung wie Flächenräumung, Streifenpflügen, Tellern

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